
Wartung mit UVV-Prüfung nach ASR A1.7.
Für kraftbetätigte Toranlagen ist eine jährliche Sicherheitsprüfung nach ASR A1.7 gesetzlich vorgeschrieben. Jockel führt die UVV-Prüfung ausschließlich in Verbindung mit der zugehörigen Wartung durch: Sichtprüfung, Funktionskontrolle, Schließkraftmessung und Dokumentation werden durch Schmier- und Einstellarbeiten ergänzt, um den sicheren Anlagenbetrieb nachhaltig zu gewährleisten.
BG-Begehung angekündigt? Melden Sie sich.
Angekündigte Begehung der Berufsgenossenschaft, Vorfall im Betrieb oder die Versicherung fragt nach einem aktuellen Prüfprotokoll. Bitte zeitnah in unserer Zentrale anrufen, unser Planer versucht, den Termin entsprechend der Auftragslage zu legen. Garantierte Kurzfristtermine können wir nicht zusagen.
Rechtliche Grundlagen und Betreiberpflichten.
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 und die Betriebssicherheitsverordnung verpflichten jeden Betreiber kraftbetätigter Toranlagen zur jährlichen Sicherheitsprüfung. Wer das ignoriert, riskiert mehr als ein Bußgeld.
Wir kümmern uns um die Termine, Sie müssen nicht mehr daran denken.
Bei uns ist die UVV-Prüfung fester Bestandteil der Wartung. Im selben Termin prüfen wir die Anlage nach ASR A1.7, dokumentieren und kleben die Plakette und machen die Wartung mit. Das ist aus unserer Sicht der praktikable Weg, weil die Anlage danach nicht nur geprüft, sondern auch wieder gepflegt ist.
- Schließkraftmessung nach ASR A1.7
- Sicht- und Funktionsprüfung aller Komponenten
- Prüfprotokoll digital per Mail
- Ölen, Fetten, Schmieren und Nachstellen falls notwendig
- Plakettierung der geprüften Anlage
- Aktive Terminvereinbarung für den Folgetermin durch uns
Ablauf der Wartung mit UVV-Prüfung.
Anfrage
Sie melden sich in der Zentrale. Wir klären Anzahl der Anlagen und Standort.
Wartung mit UVV vor Ort
Sachkundiger Prüfer und Monteur kommen ins Objekt. Wartung und UVV-Prüfung in einem Termin.
Dokumentation
Sie erhalten Servicebericht und Prüfprotokoll digital per Mail.
Folgetermin
Wir rufen Sie vor Ablauf des Jahres aktiv an, um den nächsten Termin zu vereinbaren.
Prüfumfang nach Tortyp und Bauart.
Herstellerunabhängig. Wir prüfen, was gekauft wurde, nicht nur was wir verkauft haben.
Häufige Fragen zur UVV-Prüfung.
Wie oft muss eine Toranlage geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen. Bei sehr hoher Nutzung auch halbjährlich.
Kann ich die UVV-Prüfung einzeln buchen ohne Wartung?
Nein. Wir bieten die UVV-Prüfung nur zusammen mit der Wartung an. Beides gehört für uns zusammen: Wir prüfen die Anlage nach ASR A1.7, dokumentieren und kleben die Plakette, und im gleichen Termin erledigen wir auch die eigentliche Wartung mit Ölen, Fetten, Schmieren und Nachstellen, wenn es nötig ist. So ist die Anlage nach dem Termin auf einem sauberen Stand.
Wer darf UVV-Prüfungen durchführen?
Nur befähigte Personen mit entsprechender Qualifikation nach TRBS 1203 und Sachkundenachweis. Unsere Prüfer sind zertifiziert und fortlaufend geschult.
Was passiert bei Mängeln während der Prüfung?
Was wir direkt mitwarten können, machen wir vor Ort. Größere Befunde fließen in ein dokumentiertes Reparaturangebot. Die Entscheidung über die Folgeschritte trifft der Kunde.
Gilt die Prüfpflicht auch für ältere Toranlagen?
Ja. Die jährliche Prüfpflicht gilt unabhängig vom Alter der Anlage, solange sie kraftbetätigt ist und im Gewerbe betrieben wird.