Sicherheitsprüfung ASR A1.7

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an kraftbetätigte Tore sind in den Arbeitsstättenregel ASR A1.7 für kraftbetätigte Türen und Tore (ehemals BGR 232 und Maschinenrichtlinien) geregelt.

Gemäß dieser Vorschriften ist es erforderlich, dass kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf sowie Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen zu prüfen sind (UVV Prüfung).

Des Weiteren ist an automatisch betriebenen Toranlagen (Tore mit einer Sicherheitskontaktleiste) gem. ASR A1.7 einmal jährlich eine Schließkraftmessung durchzuführen. Diese Messung ist nötig um die vorgegebenen Messwerte (400N) an der Schließkante des jeweiligen Tores zu prüfen. Sollte dieser Messwert überschritten werden ist eine Instandsetzung / Nachrüstung der Toranlage zwingend erforderlich.

Wir prüfen Toranlagen ausschließlich mit speziell ausgebildeten sachkundigen Servicetechnikern, diese sind geschult vom BVT.

Des weitern sind technische Arbeitsmittel und Anlagen während ihres Betriebes der Abnutzung unterworfen. Die Aufgabe der Instandhaltung (Wartung und Instandsetzung) ist es, die Gebrauchseigenschaften von Ihren Anlagen zu erhalten oder wieder herzustellen. Durch regelmäßige Überprüfung vor Ort werden sowohl natürliche Verschließerscheinungen, als auch Beschädigungen so rechtzeitig erkannt, daß eine weitesgehend störungsfreie Funktion gewährleistet ist.

Sprechen Sie uns an, gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu unser Angebot.